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 | | | Über Deutsche Dance Charts | | | Die DEUTSCHEN DANCE CHARTS sind eine der bedeutendsten und wichtigsten deutschen Charts für ‘Dance’, einem Musikgenre, das originär in Deutschland entstanden ist und bis heute seinen Einfluß auf die internationale Musikbranche kontinuierlich ausbaut.
1992 ins Leben gerufen, spiegeln die DDC seitdem die Geschehnisse und Tendenzen von und um Clubtitel herum wider, von denen eine Vielzahl auch daran anschließend erfolgreich in den Pop-Bereich crossovern. Die DDC zeigen, was heutzutage tatsächlich in den Clubs läuft und in der breitgefächerten elektronischen Musikszene angesagt ist. Mit einem Satz: Die DDC zeigen die Trends des Dancemarktes.
Der ‘Dance’-Markt wächst und entwickelt sich stetig weiter. Von Techno und Trance über House und Electro bis hin zu dance-lastiger Popmusik zeigen die DDC zuverlässig den Erfolg dieser Musik in den Clubs auf und lassen eine breite Öffentlichkeit wissen, wo ihr Favorit in den Charts kursiert.
Musikliebhaber wollen stets schneller sein als die Medien, wollen vorher wissen, womit sie morgen rechnen können und wollen als erste die Trends im Platten- oder CD-Schrank stehen haben. Die DDC sind hierfür das kongeniale Instrumentarium, denn als wöchentlich erstveröffentlichte Dokumenation von neuer Clubmusik liefern sie die validen Informationen über die Einschätzung und den Erfolg von Dance-Tracks in der Club-Szene.
Die nationale und internationale Musikbranche, A&R’s und Product Manager nutzen die DDC als verläßliches Tool bei der täglichen Arbeit, richten nach ihnen ihre A&R- und Marketingpolitik aus und legen z.B. auch TV- und Radiosendern ihre Chartplatzierung als Argument vor, um eine Rotation zu erhalten.
Konsumenten erhalten mit den DDC auf einen Blick das, was DJs als unsere Zukunft in Sachen Musik erachten. Denn die DJs in den Clubs sind es, die offen sind für neue Musik und Reaktionen beim Publikum direkt abfragen können. Aus ganz Deutschland kommen die Tipps der ausgewählten DJs in der DDC-Redaktion an, werden mittels moderner Softwarelösungen ausgewertet und international verbreitet. Die unverzichtbare Repräsentativität der Charts wird über die musikalische Vielfalt hinaus auch dadurch generiert, daß das Panel demografisch nach Nielsen-Gebieten aufgeteilt ist.
300 ausgewählte DJs und 70 Trend-Händler geben wöchentlich ihre persönliche TOP 15 ab. Erstellt werden wöchentlich die ‘DDC Top 60 Singles-Charts’ und zusätzlich 10 ‘Bullets’ (Wartepositionen), die einen Charteinstieg eines Titels überhaupt erst möglich machen, denn ein Titel muß mindestens einmal in den Bullets gewesen sein, um schließlich in die Charts einsteigen zu können. Ein Titel darf sich maximal zehn Wochen in den Charts platzieren, danach wird er durch das Chartbereinigungssystem archiviert, damit für neue Strömungen und Tracks ausreichend Möglichkeit besteht, sich zu platzieren.
Darüber hinaus informieren die persönlichen ‘High 5’ eines bekannten DJs über neue Titel und als Abgleich mit dem Handel werden die ‘DDC Top 30 Sales-Charts’ erstellt. Diese spiegeln den Verkaufs-Trend von den 70 mittippenden Tonträgerhändlern wider und sind der Branche ein weiteres Tool zur Beobachtung des Marktes.
Offiziell veröffentlicht werden die Charts zum Freitag einer jeden Woche und erreichen die breite Öffentlichkeit über Medien, u.a. auf dem Trendcharts-Portal ‘www.trendcharts.de’, darüber hinaus in Kooperation mit Medienpartnern im TV, Radio, Print und Internet.
Zudem wird ein offizieller Abonnement-Service angeboten, über den die Charts schon eine Woche vor der offiziellen Veröffentlichung topaktuell bezogen werden können, so dass Firmen und Künstler die Platzierung ‚ihrer’ Titel inhaltlich und verkaufspolitisch nutzen können. Als Zusatzleistung eines ’Deutsche Dance Charts’ - DDC-Abonnements werden die aus dem Tipper-Panel extra generierten „DDC Top 30 Salescharts“ mit ausgeliefert.
Die DDC sind eine von sechs TRENDCHARTS, die von der Public Music & Media Ltd. in Hamburg herausgegeben und vermarktet werden. Die Redaktion befindet sich ebenfalls in Hamburg und wird vom Chartredakteur der DDC, Sedat Altinok, geführt.
Detailbeschreibung des Ermittlungssystems der DDC:
Jeder DJ aus dem DDC-Panel hat wöchentlich die Aufgabe, vorhandene Musiktitel (aus Eigenerwerb oder Bemusterung) in seinem Club / seiner Diskothek durch Einsätze zu testen, mit Hilfe seines Publikums und der entsprechenden Resonanz zu beurteilen und so 15 aktuelle und neue Titel auf seinem Tippformular in eine erfolgsrelationale Reihenfolge zu bringen. Dies soll stets unabhängig von Wünschen und vom Drängen seitens der Musikbranche geschehen.
Die Tippformulare tragen zur Orientierung die Wochenangabe, für die der Tipp eingereicht und gewertet werden soll. Zusätzlich ist das Redaktionsschluss-Datum auf dem Formular angegeben.
Jede der 15 Tipp-Positionen pro Tippformular wird in eine Datenbank übertragen. In dieser relationalen Datenbank findet auch die Punkte-Berechnung und -Reihung statt zur Ermittlung der 60 Positionen der DDC. Die dafür erforderlichen Rechenschritte übernimmt die Datenbank. Die vorhandene Datenbank-Software wurde hierfür von Fachleuten optimiert. Alle Arbeitsschritte dieser Eingabe und Bedienung werden vom Redakteur persönlich durchgeführt. Dabei liegt der Eingabe der Tipp-Position folgender Bepunktungsschlüssel für jedes DJ-Tippformular zugrunde:
Position 01 = 20 Punkte (Maximalpunktzahl) Position 02 = 19 Punkte (95 % der Maximalpunktzahl) Position 03 = 18 Punkte (90 % der Maximalpunktzahl) Position 10 = 11 Punkte (55 % der Maximalpunktzahl) etc. Position 15 = 6 Punkte (30 % der Maximalpunktzahl)
Diese Punkteverteilung pro Position hat zur Folge, dass nicht nur z.B. wenige Top 3 Tipps einzelner Panelisten eine hohe DDC-Gesamtchart-Platzierung eines Titels hervorrufen können, sondern dies nur durch eine zusätzliche Breitenerwähnung eines Titels im Gesamtpanel möglich ist.
Die Händlertipps unterscheiden sich in der Maßgabe ihrer Zusammensetzung von denen der DJs. Hier soll nicht der Erfolg auf der Tanzfläche der Maßstab sein, sondern das Verkaufsvolumen. In der Regel sind die mittippenden Händler aber auf DJ-Service spezialisiert, so dass es zu einer relativen großen Übereinstimmung von Titeln kommt. In ihrer Wertigkeit sind die Händlertipps den DJ-Tipps gleichgestellt und unterliegen der gleichen Bepunktung.
Der Redakteur sorgt für eine wöchentliche Qualitäts- und Quantitätskontrolle jedes einzelnen Tipps und des entsprechenden DJs oder Händlers. Die Rücklaufquote der wöchentlich neu versandten Tippbögen liegt bei mindestens 85 %. Aufgabe des DDC Redakteurs ist die ständige Aktualisierung des Tipper Panels (momentan ca. 300 DJs / 70 Trendhändler). Dabei wird auf die ausgewogene Präsenz der Nielsen-Gebiete mit Übergewicht urbaner Regionen ebenso geachtet wie auf die Ausgewogenheit von Club- und Großraumdiskotheken-DJs als auch darauf, dass die Zusammenstellung des Panels alle marktrelevanten Dancemusikströmungen zulässt. Beide Größen, DJs und Händler, werden weiter ausgebaut.
Als Sonderservice wird für DDC Abonnenten exklusiv die Gesamtpunktzahl jedes Titels in Relation zu DDC Platz 1 prozentual angegeben.
Bullets / Chartsqualifikation:
Die Qualifizierung eines Titels für die Charts erfolgt über die Platzierung in den Bullets (Warteposition), wobei sich die zehn Titel in den Bullets platzieren, die die höchste Wochenpunktzahl erreichen und bis dahin noch nicht für die Charts qualifiziert sind. Erst danach ist der Einstieg eines Titels in die Charts möglich. Maximal zwei Verweilwochen in den Bullets sind möglich, fällt ein Titel aus den Bullets heraus, kann er später mit entsprechend ausreichender Wochenpunktzahl dennoch charten, ohne noch einmal auf den Bullets erscheinen zu müssen.
Drop Out:
Ein Drop-Out, also die Bereinigung eines Titels aus den Charts, erfolgt nach maximal 10 Wochen Laufzeit bzw. Präsenz in den DDC Top 60. Danach gibt es keine Möglichkeit eines Wiedereinstiegs mehr.
Unterscheidung Mixes/Remixes:
Bei der Unterscheidung zwischen Mixes und Remixes gilt generell: Kursieren mehrere Vinylversionen bzw. Vinyltonträger eines Titels, von denen jeweils der überwiegende Teil der Mixes auch auf der kommerziellen MCD oder Download-Version enthalten sind, so werden die Tipps dieser verschiedenen Vinylversionen addiert (dieser Sachverhalt wird durch den Zusatz 'Mixes' in eckigen Klammern hinter dem Titel dokumentiert).
Werden Remixes eines Titels getippt, von denen der überwiegende Teil nicht auf dem kommerziellen MCD-Tonträger oder Download-Version enthalten sind, so werden diese Tipps separat gewertet und als Remix-Tonträger in den DDC ausgewiesen (dokumentiert durch den Zusatz 'Remixes' in eckigen Klammern hinter dem Titel).
Grund dafür ist, dass der Remix-Tonträger originärer Bestandteil der DJ-Kultur ist und seine unterschiedlichen musikalischen Inhalte in diesem Fall mit dem Kauf der MCD nicht erworben werden können. Diese Regelung macht umso mehr Sinn, wenn schließlich auch noch die Remix-Versionen eines Titels als separater MCD-Tonträger oder als seperate Download-Version veröffentlicht werden.
In Einzelfällen ist der Redakteur berechtigt, nach eigenem Ermessen von dieser Regelung abzuweichen, wenn Sie sich als kontraproduktiv zu aktuellen Vermarktungsbemühungen eines Labels zu einem Titel erweist. Dabei sucht der Redakteur das Gespräch mit dem betroffenen Label.
Labelangaben:
Prinzipiell gilt, dass als erste Angabe jenes Label genannt werden soll, welches diesen Titel ursprünglich veröffentlicht hat. Dies kann ein inländisches oder ausländisches Label sein. Danach schließt sich die Angabe der Labelmarke an, unter der dieser Titel im deutschen Markt veröffentlicht wird, wenn es eine Inlands-Veröffentlichung gibt, oder bei Veröffentlichungen ausländischer Firmen im deutschen Markt die Angabe des Labels, welches den Titel zum Zeitpunkt des Charteinstiegs aktuell lizensiert hat. Gibt es eine 'operating' oder auch 'Vermarktungs-Company', die den Titel aktiv im deutschen Markt vermarktet, so wird diese auch genannt. Wird ein Titel für die Charts ausschließlich auf Basis eines in Umlauf gebrachten Promotion-Tonträgers getippt und wird eine Veröffentlichung dieser Single über eine deutsche Firma nicht stattfinden, wird sie unter 'Label’ als 'Promo' bezeichnet.
Werden zeitgleich mehrere Songs eines Künstlers von DJs getippt und werden diese auf einem Singletonträger oder einer EP zusammen veröffentlicht, werden die Tipps dieser verschiedenen Songs zusammengefasst und als ein Titel in den Charts geführt. In der Darstellung dieses Titels werden alle relevanten Songs oder der Name der EP unter 'Title' genannt. Werden Songs von DJs getippt, die nur auf Promotion-Tonträgern zusammen mit anderen in Umlauf gebracht wurden, die jedoch auf der Singleveröffentlichung nicht enthalten sind, werden auch diese Tipps dem Haupttitel zugerechnet – es sei denn, sie erhalten so viele Punkte aus den DJ Tipps, dass sie sich als eigenständiger Titel in den Charts platzieren.
Redaktionsschluss:
Redaktionsschluss für die DJ-Tipp-Abgabe ist jeweils Freitag, 12.00 Uhr, für die Händler-Tippabgabe jeweils Samstag, 14 Uhr. Später eingehende Tipps werden für die nächste Woche verwertet. Erreicht innerhalb der nächsten Woche ein weiterer, aktuellerer Tipp des Panelisten die Redaktion, wird der vorherige annulliert. Pro Tipper ist also maximal ein Votum pro Woche möglich.
Brancheninternes Erscheinungsdatum ist der dem Freitag folgende Montag, so dass Firmen und Künstler schon ab jetzt die Platzierung ‚ihrer’ Titel inhaltlich und verkaufspolitisch nutzen können. Für die breite Öffentlichkeit gilt als Veröffentlichungsdatum der dem Montag folgende Freitag, ab dem die dann jeweils aktuellen DDC über www.trendcharts.de und viele Partnermedien kommuniziert werden.
Kontrolle unlauterer Wettbewerb:
Im Hinblick darauf, dass durch das von DEUTSCHE TREND CHARTS angewandte Verfahren die richtige Platzziffer eines bestimmten Titels im Rahmen einer Chart-Statistik ermittelt werden soll, ist es unlauterer Wettbewerb im Sinne von § 1 und § 4 des UWG, wenn ein Tonträgerhersteller oder sein Lizenznehmer oder sein Lizenzgeber selbst oder von einem Angestellten oder Beauftragten einen an DEUTSCHE TREND CHARTS meldenden DJ oder dessen Mitarbeiter durch Ankündigung oder Gewährung eines geschäftlichen oder privaten Vorteils zur Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Titel bei der Meldung beeinflusst oder zu beeinflussen versucht.
Verstöße dieser Art gegen den ordentlichen Wettbewerb sind mit dem Ausschluss des Titels aus den DDC, der durch unlauteren Wettbewerb bevorzugt wurde oder werden sollte, belegt. Die Entscheidung, wann ein solcher Verstoß vorliegt, liegt allein im freien Ermessen des Redakteurs der DDC. |
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